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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Erbringung sämtlicher Rechtsdienstleistungen der Rechtskanzlei Hans-Peter Hupfer, vertreten durch Hans-Peter Hupfer, Rechtsanwalt (DE) und Advokat (CH), Sommerhalde 23, DE-79780 Stühlingen bzw. Randenstrasse 37, CH-8226 Schleitheim, im In- und Ausland. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die einschlägigen Rechtsordnungen (Deutschland: deutsches Recht; Schweiz: schweizerisches Recht) bzw. grenzüberschreitend das anwendbare Recht gemäß Ziffer 12. Für grenzüberschreitende Mandate gilt die Rechtswahl gemäß Ziffer 12.

2. Auftragserteilung und Mandatsverhältnis

Der Mandant beauftragt die Kanzlei durch schriftliche, elektronische oder mündliche Beauftragung bzw. durch Unterzeichnung eines Mandatsvertrags. Der Auftrag gilt als angenommen, sofern nichts Abweichendes vertraglich vereinbart ist. Die Kanzlei kann Teile der Leistungen an beauftragte Dritte weitergeben, soweit dies zur sachgerechten Durchführung erforderlich ist.

3. Gegenstand der Rechtsdienstleistung

Die Kanzlei erbringt Rechtsberatung, Prozessvertretung, außergerichtliche Vertretung, Vertragsprüfungen, Korrespondenz, Recherchen sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen gemäß Mandat. Konkrete Leistungen ergeben sich aus dem Mandatsvertrag, der Leistungsbeschreibung sowie ggf. aus einer Honorarvereinbarung.

4. Vergütung, Gebühren, Auslagen

Die Vergütung richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Honorar (Stundensatz, Pauschale, Erfolgsbeteiligung) sowie nach den gesetzlich vorgesehenen Gebührenordnungen (RVG bzw. entsprechende Gebührenordnung). Auslagen und Kosten (z. B. Gerichtskosten, Porto, Kopien, Reisekosten) werden separat berechnet. Der Mandant erhält vor Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Vergütungsübersicht; ggf. werden Zwischenrechnungen gestellt. Preis- und Gebührenänderungen bleiben vorbehalten, sofern gesetzlich oder vertraglich zulässig.

5. Hinweise an den Mandanten

  • Die vereinbarte Vergütung gilt auch dann, wenn sie den gesetzlich vorgesehenen RVG-Bestimmungen übersteigt; im Obsiegensfall verringert sich der Anspruch des Unterlegenen gegenüber der Gegenseite entsprechend.
  • Eine über das gesetzliche Maß hinausgehende Vergütung wird von der Rechtsschutzversicherung nur übernommen, soweit sie gesetzlich zulässig ist und die Versicherung hierfür tatsächlich leistungspflichtig ist.
  • Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, den Mandanten während des laufenden Mandats fortlaufend auf mögliche Änderungen des Gegenstandswertes oder das Entstehen weiterer Gebühren hinzuweisen. Der Mandant wird daher gebeten, eigenständig regelmäßig Rücksprache zu halten.

6. Gesetzliche Verrechnung/Anrechnungsausschluss

Eine Verrechnung von Ansprüchen aus anderen Mandaten mit dem gegenwärtigen Honorar bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Ein etwaiger Anrechnungsschutz zugunsten anderer Gebühren oder Kosten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Vorauszahlungen und Fälligkeit

Vorschussleistungen bleiben bestehen und sind gemäß Ziffern der Zahlungsbedingungen fällig. Weitere Steigerungen oder Zusatzgebühren bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende wirksame Ersatzregelung als vereinbart. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke.

9. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Mandatsvereinbarungen bedürfen - einschließlich der Vereinbarung zur Änderung bzw. Ergänzung dieser Klausel) der Schriftform. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

10. Hinweis zur Rechtswahl und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mandat gilt die vereinbarte Rechtsordnung; soweit zulässig, wird der Gerichtsstand am Sitz der Kanzlei vereinbart oder gemäß MVG bzw. MAVO festgelegt.

11. Rechtswahl (Zusatz für grenzüberschreitende Mandate)

Grenzüberschreitende Mandate: Die Parteien wählen das anwendbare Recht entsprechend den jeweiligen Ländern (Deutschland: deutsches Recht; Schweiz: Schweizer Recht).

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kanzlei(at)hupfer-law.de
+49 7744 92 97 44
Sommerhalde 23
79780 Stühlingen
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